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Unicorn AGB
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1997-04-22
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8KB
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210 lines
UNICORN Communication Services GmbH
Allgemeine Geschäftbedingungen
The Village (Teilnehmer)
1 Gegenstand der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der
Village-Dienste der UNICORN Communication Services GmbH (im folgenden
UNICORN genannt) durch Teilnehmer (im folgenden Kunde genannt). Die
besonderen Bedingungen des MagicVillage Hamburg, welches auch kostenlos in
Anspruch genommen werden kann (zur Verfügung gestellt durch die Firma
Systematics GmbH), sind Bestandteil dieser AGB und werden durch die
gesondert erhältlichen Allgemeinen Geschäftbedingungen des MagicVillage
Hamburg geregelt.
2 Standardleistung
Der Village-Dienst der UNICORN ermöglicht den Abruf von Texten,
Daten und grafischen Darstellungen, die von der UNICORN und
anderen Anbietern sowie aus anderen Diensten und Netzen angeboten werden,
aus dem Village-Netzknoten zur Wiedergabe auf Personalcomputern (Macintosh
oder Windows-PC). Die ordnungsgemäße Darstellung und
Funktionsweise der übertragenen Daten aller Angebote kann nur mit
einer von der UNICORN bereitgestellten Software sichergestellt
werden.
2.1 Zugang
Der Zugang zum Village erfolgt nur über besondere Village-Netzknoten mit
Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 33 600 bit/s dx über das Telefonnetz/analog
und bis zu 64 kbit/s dx über das Telefonnetz/ISDN.
2.2 Abruf von Angeboten
Auf Abruf durch den Kunden werden die Daten zur Offline-Verarbeitung
übertragen oder als Texte und Grafiken wiedergegeben.
2.3 Persönliches Kennwort
Der Zugang zum MagicVillage wird im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten durch die Zugangsberechtigung
(MagicVillage-Kennung und persönliches MagicVillage-Paßwort für die Einwahl
ins MagicVillage und die PPP-Kennung: Village und das PPP-Paßwort: Gast zur
Einwahl in den nächstgelegenen Village-Knoten) ermöglicht. Der Kunde kann das
persönliche MagicVillage-Paßwort jederzeit ändern.
Der volle Internet-Zugang (InterVillage) wird im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten durch die
PPP-Zugangsberechtigung (PPP-ID und persönliches PPP-Paßwort) ermöglicht.
Eine gewünschte Änderung des PPP-Paßwortes kann nur durch Mitarbeiter der
UNICORN vollzogen werden.
2.4 Weitere Standardleistungen
Mit "The Village" stellt die UNICORN berechtigten Kunden je nach Art des
gebuchten Dienstes im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten folgende Leistungen zur Verfügung:
a) Abruf der MagicVillage-Angebote;
b) Nutzung von Suchhilfen;
c) Nutzung von Systemhinweisen;
d) Nutzung der Offline-Funktionen;
e) Übermittlung von eMails an berechtigte MagicVillage-Kunden, Konferenzen
im MagicVillage und ins Internet (die Möglichkeit Datenanhänge ins
Internet zu versenden und deren Umfang richtet sich nach dem gebuchten
Dienst). Eingegangene eMails werden 14 Tage zum Abruf bereitgehalten; bis
zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufene eMails werden gelöscht. Das Routing und
der Empfang der eMails im Internet und die Zwischenablage auf fremden
Internet-Servern liegt nicht im Verantwortungsbereich der UNICORN. Empfangs-
und Lesebestätigungen erfolgen nicht;
f) Teilnahme an geschlossenen Benutzergruppen, welche durch die jeweiligen
Anbieter festgelegt werden;
g) Zuordnung eines neuen persönlichen MagicVillage-Paßwortes;
h) Zugang zum weltweiten Internet:
1) unbeschränkter WWW-Zugang;
2) Zugriff auf News-Server;
3) eMail-Versand mit WWW-Browsern und News-Readern;
4) alle weiteren Internet-Dienste (ohne Support).
3 Zusätzliche Leistungen
Weitere Leistungen gemäß der Beitragsliste für "Zusatzleistungen".
4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
a) die vereinbarten Beiträge entsprechend der veröffentlichten
Beitragsliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck
oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde
der UNICORN die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie
er das kostenauslösende Ereignis zu verantworten hat.
b) die PPP- und/oder die MagicVillage-Kennung, sowie das persönliche
PPP- und/oder MagicVillage-Paßwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt
aufzubewahren.
c) das Village-System nicht kommerziell zu nutzen, wenn ein
Privatkunden-Zugang gebucht wurde.
d) die Allgemeinen Geschäftbedingungen des MagicVillage Hamburg einzuhalten.
5 Zugangssperre
Werden Lastschriften zurückgereicht bzw. nicht eingelöst oder werden Schecks
nicht eingelöst, dann werden die entprechenden Internet-Zugänge mit einer
Sperre belegt und/oder der entprechende MagicVillage-Zugang auf den von der
Firma Systematics GmbH kostenlos zur Verfügung gestellten Visitor-Status
zurückgesetzt, bis der zugrundeliegende Zahlungsverzug behoben ist.
Die Zugangsperre wird aufgehoben, wenn
a) die Bezahlung der rückständigen Beiträge bei
der zuständigen Buchungsstelle der UNICORN nachgewiesen wurde oder
b) der Kunde glaubhaft macht, daß die Verantwortung für die zurückgereichte
bzw. nicht eingelöste Lastschrift bei der zuständigen Buchungsstelle der
UNICORN liegt.
6 Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, den ihm zugeordneten
Village-Zugang, insbesondere die PPP- und/oder die MagicVillage-Kennung,
Dritten zur Verfügung zu stellen.
7 Zahlungsbedingungen
Die monatlichen Beiträge werden einmal im Monat abgebucht (im
Normalfall zur Monatsmitte). Werden Zahlungen per Scheck geleistet, dann
sind diese halb- oder ganzjährig zu entrichten.
8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung
und der Beiträge
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der
Leistungsbeschreibung und der Beiträge werden im MagicVillage in der
Konferenz "New!", sowie in den "UNICORN"-Konferenzen bekanntgegeben.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich
widerspricht. Die UNICORN akzeptiert in diesem Fall die
Kündigung zum Datum des Inkrafttretens der Änderung. Der Widerspruch muß
innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Mitteilung bei der UNICORN
eingegangen sein.
9 Verzug
9.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die UNICORN berechtigt,
den entsprechenden Zugang auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde
bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Beiträge zu zahlen.
9.2 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der
Bezahlung der Beiträge in Verzug, so kann die UNICORN das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
der UNICORN vorbehalten.
9.4 Gerät die UNICORN mit der geschuldeten Leistung in Verzug,
so richtet sich die Haftung nach Punkt 14. Der Kunde ist nur dann zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die UNICORN eine vom Kunden
gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen
betragen muß.
10 Kündigung
Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluß eines
jeden Monates kündbar. Die Kündigung muß der UNICORN oder dem Kunden mindestens
bis zur Monatsmitte des Monats, an dessen Ende sie wirksam werden soll,
schriftlich oder per eMail zugegangen sein.
11 Haftungsbeschränkung
11.1 UNICORN gewährt die Datensicherheit und den Datenschutz im Rahmen der
technichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Die Haftung
beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsätzlichkeit seitens UNICORN.
11.2 UNICORN haftet nicht für Schäden, die durch einen anderen Teilnehmer des
Systems verursacht werden. Zur Auffindung des Schadenverursachers werden die
notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
11.3 Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch
Leitungsprobleme der Deutschen Telekom AG entstehen, haftet UNICORN nicht.
11.4 Ein Anspruch auf Zugang zur persönlichen Mailbox im MagicVillage,
insbesondere zu bestimmten Zeiten, besteht nur, sofern die verfügbare Kapazität
des Systems ausreicht. - Die Service-Zeiten für einen gesondert erhältlichen,
24 Stunden am Tag erreichbaren POP3-eMail-Account sind an Werktagen von 9 bis
18 Uhr.
12 Sonstige Bedingungen
12.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der UNICORN auf einen Dritten übertragen.
12.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.
12.3 Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Hamburg.
Stand: April 1997